Einfachverglasung

Bei einer Einfachverglasung besteht die Verglasung eines Fensters oder einer Fenstertür aus einer einzelnen Glasscheibe, die aus dem sogenannten Floatglas, also einfachem Flachglas, hergestellt wird. Die Verwendung der einfachen Verglasungen ist zwar kostengünstig, kommt jedoch nicht für alle Wohn- und Nebengebäude in Frage, denn im modernen Wohnungsbau ist die Einfachverglasung nicht mehr zulässig, weil sie den heutigen Anforderungen an Schalldämmung und Wärmeisolierung nicht entspricht.

Nachteile der Einfachverglasung

Bis in die 1970-er Jahre war die Einfachverglasung Standard im deutschen Wohnungsbau. Seit der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 und dem Gebäudeenergiegesetz von 2020 haben sich jedoch andere Anforderungen an Fenster entwickelt. Im Neubau und bei Sanierungen sind heute Mindestdämmwerte für Fenster gefordert, die Fenster mit Einfachverglasung nicht mehr erreichen können. Die Nachteile einfachverglaster Fenster sind vielfältig:

  • Der Wärmeverlust ist zu hoch! Der U-Wert einer Einfachverglasung ist ungefähr 5x so hoch wie der einer Doppel- oder Dreifachverglasung.
  • Zu hohe Heizkosten aufgrund des hohen Wärmedurchgangskoeffizienten. Eine Energieeinsparung im Haushalt ist mit einfachverglasten Fenstern unmöglich.
  • Da es sich bei Einfachverglasungen nicht um Sicherheitsglas handelt, ist das Verletzungsrisiko enorm, wenn die Scheibe zu Bruch geht.
  • Sie bieten keinen Einbruchschutz! Ein einfach verglastes Fenster leistet Einbrechern keinerlei Widerstand.
  • Sie sind schlecht fürs Klima! Weil Einfachverglasungen so viel Wärme durchlassen und der Energieverbrauch enorm ist, belasten sie die Umwelt sehr stark.
  • Sie bieten keinerlei Schallschutz und lassen den Außenlärm beinahe ungehindert ins Rauminnere.

Wo und warum werden Einfachverglasungen noch verwendet?

Obwohl die Nachteile eindeutig überwiegen, werden auch heute noch einfachverglaste Fenster eingebaut. Allerdings nur noch in Bereichen, in denen die die Gebäudeenergiegesetz kein Anforderungen an den Wärmeschutz der Verglasung stellt oder in denkmalgeschützten Altbauten, für die es Sonderausnahmen gibt und die niedrigere Werte als die in der GEG erfüllen müssen.

Vor allem im Innenbereich können Einfachverglasungen weiterhin eingesetzt werden. Beispielsweise zur Trennung von Büroräumen oder zur Abtrennung zwischen Küche und Wohnzimmer. Auch bei Garagen, Geräteschuppen oder Gewächshäusern werden Fenster häufig noch nur einfach verglast. Der Vorteil ist, dass viel Wärme und Licht durchs Fenster kommt und dass der Anschaffungspreis so unglaublich günstig ist.

Wenn in denkmalgeschützten Gebäuden einfach verglaste Fenster eingebaut werden, bedürfen sie einer zusätzlichen Isolierung und Wärmedämmung, um hohe Verluste an Heizenergie zu vermeiden und ein anhaltend angenehmes Raumklima zu unterstützen. Es gibt im Gegensatz zu den dünnen und kaum dämmenden Einfachverglasungen aus herkömmlichen Glasarten und ohne Isolierungen auch einfach gearbeitete, flache Glasscheiben, die mit perfekt abdichtenden Gummidichtungen oder speziellen Isolierfolien ausgestattet werden, um den hohen Wärmedurchgangskoeffizienten zu reduzieren.

Umweltschonende Alternativen

Im modernen Neubau bzw. in der heutigen Sanierung von Altbauten wird auf Mehrscheiben-Isolierglas zurückgegriffen. Dieses besteht aus zwei oder drei Glasscheiben, die von einem Abstandhalter auf Distanz gehalten werden, wodurch der Scheibenzwischenraum entsteht, der erheblich zu den herausragenden Wärmedämmwerten und Schalldämmungswerten beiträgt.

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