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Baukindergeld 2023 = Wohneigentum für Familien

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wurde als Nachfolgeprogramm des KfW-Baukindergeldes eingeführt. Ab dem 1. Juni 2023 können Paare mit Kindern und Alleinerziehende die finanzielle Unterstützung für den Bau neuer Häuser beantragen. Im Folgenden erläutern wir die genauen Einzelheiten.

Das Baukindergeld der Kreditanstalt für Wiederaufbau hilft von 2018 bis 2022 Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Mehr als 350.000 Paare und Alleinerziehende mit Kindern haben davon profitiert.

Der Bund stellte hierfür insgesamt 9,9 Milliarden Euro bereit. Das ursprüngliche Baukindergeld lief nach Ausschöpfung der Mittel Ende 2022 aus.

Wer bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag gestellt und die erforderlichen Nachweise fristgerecht vorgelegt hatte, kann weiterhin bis zu zehn Jahre lang Unterstützung in Höhe von 1.200 € pro Kind und Jahr erhalten. Für alle die jetzt einen Antrag abgeben wollen, müssen den neuen Richtlinien des WEF folgen, welche sich stark vom vorherigen System unterscheiden. Beispielsweise ist die Förderung hier auf 350 Millionen Euro pro Jahr begrenzt.

Eine Mutter mit braunem Haar sitzt mit ihrem Kleinkind auf der Couch und schaut sich ein Buch an.

Baukindergeld vs. Neues Wohneigentum für Familien – Was hat sich geändert?

Der wesentliche Unterschied zwischen dem abgelaufenen KfW-Baukindergeld und dem Nachfolgeprogramm WEF besteht darin, dass Familien bisher die erhalten Mittel nicht zurückzahlen mussten. Früher erhielten berechtigte Antragsteller eine jährliche finazielle Zuwendung vom Statt in Höhe von 1200 € pro Kind. Folgendes hat sich geändert: Familien mit minderjährigen Kindern erhalten keine Zuschüsse mehr, sondern stattdessen zinsgünstige Kredite in einem Bereich von 140.000 bis 240.000 Euro.

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF)" Was wird gefördert?

Das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familie (WEF) richtet sich an berechtigte Familien, die entweder den Bau ihres eigenen Hauses planen oder sich für den Kauf eines neu errichteten Hauses oder einer neu errichteten Wohnung entscheiden, die den klimafreundlichen Bau-Standards entsprechen. Im Gegensatz zum früheren Baukindergeld werden Bestandsimmobilien nicht mehr gefördert.

Folgende Ausgaben für maximal 1 Wohneinheit werden über einen vergünstigten Kredit unterstützt:

  • Kosten für das Bauwerk wie allgemeine Bauarbeiten, Rohbau- und Ausbauarbeiten
  • Kosten für die fachliche Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Materialkosten für Eigenleistungen

Wer kann die Förderung Wohneigentum für Familien beantragen?

Um von dem Programm Wohneigentum für Familien (WEF) Gebrauch zu machen, solltet Sie darauf achten, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren ist und in Ihrem Haushalt lebt.

Darüber hinaus darf Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen nicht über 60.000 € sein, wenn Sie eine Familie mit einem Kind sind. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Grenze um 10.000 € pro Kind. Diese Einkommensgrenzen sind deutlich niedriger als bisherigen Baukindergeld (90.000 € + 15.000 € für jedes weitere Kind).

Es gibt noch ein paar weitere Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen:

  • Sie müssen Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie mit einer Beteiligung von mindestens 50 % sein.
  • Es ist erforderlich, dass ihr das Haus selbst bewohnt.
  • Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung kein anderes Wohneigentum besitzen.
  • Es darf keine vorherige Inanspruchnahme des alten "Baukindergeld" Programms gegeben haben.
  • Für die Beantragung eines Zuschusses ist die Einschaltung eines Energieexperten erforderlich.
Kind mit Bauklötzen, baut sich ein Haus.

Wie viel Förderung bekommt ein Haushalt

Folgende Kredithöchstbeträge gelten für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“.

Für die Abwicklung der Fördermaßnahmen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Zwischen 140.000 und 240.000 Euro ist die KfW berechtigt, Familien günstige Kredite anzubieten.

Weitere Informationen zur KFW

Die Kredithöhe kann variieren und hängt von Faktoren wie der Art des Gebäudes oder der Anzahl der Kinder ab. Zu Beginn des Programms beträgt der Zinssatz 1,25 %. für ein Darlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Es gibt keinen direkten finanziellen Beitrag oder Tilgungszuschuss. Basierend auf der Bundesförderrichtlinie „Energieeffizientes Bauen“ (EBG) „Klimatischer Neubau“ sind zwei Förderstufen vorgesehen:

1. Energieeffizientes Wohngebäude: Das Haus oder die Wohnung muss die Anforderungen des Effizienzhausstandards 40 erfüllen, ebenso wie die Vorgaben bezüglich der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus des Gebäudes gemäß dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM). Eine Bescheinigung für diese Förderstufe ist nicht erforderlich.

Anzahl der Kinder unter 18 Jahrenmax. jährliches Haushalteinkommenmax. Kreditbetrag
160.000 €140.000 €
270.000 €140.000 €
380.000 €165.000 €
490.000 €165.000 €
5100.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind190.000 €

2. Energieeffizientes Wohngebäude mit QNG: In dieser Förderstufe gelten dieselben Bedingungen wie im ersten Punkt. Zusätzlich ist jedoch ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer anerkannten Zertifizierungsstelle vorzulegen.

Anzahl der Kinder unter 18 Jahrenmax. jährliches Haushalteinkommenmax. Kreditbetrag
160.000 €190.000 €
270.000 €190.000 €
380.000 €215.000 €
490.000 €215.000 €
5100.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind240.000 €

Folgende Kredithöchstbeträge gelten für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude

Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es:

  • wenig Energie verbraucht und damit als Effizienz­haus 40 einge­stuft wird,
  • wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.

Wie hoch sind die Ersparnisse durch das WEF?

Die Ersparnis ergibt sich aus der Zinsdifferenz gegenüber einem herkömmlichen Baukredit. Von dem Bundesbauministerium wurde errechnet, dass Familien mit zwei Kindern, die ein umweltfreundliches neues Haus bauen, Ersparnisse von bis zu 30.000 € erzielen, verglichen mit einem nicht staatlich geförderten Kredit. Dies stellt eine gezielte Kostensenkung beim Hausbau dar.

Diese Option stellt sich attraktiver da als das Baukindergeld. In einem ähnlichen Beispiel wurde ein Zuschuss von 24.000 € von über 10 Jahren gewährt. Die Einsparungen können jedoch durch den Einsatz eines Energieberaters verringert werden. Vor allem die zusätzlichen Ausgaben für den Bau eines umweltfreundlichen Hauses mindern die Ersparnisse.

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