Förderung Haustür

Mit dem Einbau neuer Türen oder der Erneuerung einer veralteten Tür können Sie die Energieeffizienz und den Einbruchschutz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erheblich verbessern. Veraltete Türen haben viele Schwachstellen, die für Heizwärmeverluste sorgen und Sicherheitsrisiken birgen: ein alter Briefkastenschlitz im Türblatt, verzogene Rahmen, fehlende Dichtungen oder ein veraltetes Schloss.

Neue Haustüren gibt es in verschiedenen Materialien. Ob Kunststoff, Holz, Aluminium oder Edelstahl - eine neue Haustür erhöht den Wohnkomfort, weil Sie sich rundum sicher fühlen können und Ihre Heizkosten sich deutlich senken werden.

Weil die Kosten für einbruchsichere und / oder barrierefreie Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, die einen guten Wärmeschutz bieten, relativ hoch sind, werden die Kosten gefördert. Sie können aus verschiedenen Förderprogrammen des BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wählen und können sich zwischen Zuschüssen und Krediten entscheiden.

Förderung Türen

Übersicht der Haustür-Förderungsprogramme

FörderprogrammGebäudeHaustür-Förderung
BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle (BEG EM)Altbau20 % der förderfähigen Ausgaben (max. 12.000 €)
+ 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
KfW-Kredit 261 Effizienzhaus-FörderungAltbau, Neubaubis zu 150.000 € Förderkredit
Tilgungszuschuss bis zu 75.000 €
KfW-Kredit 262 Einzelmaßnahmen zur energetischen SanierungAltbauFörderkredit bis zu 60.000 €
Tilgungszuschuss bis zu 12.000 €
+ 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
KfW-Zuschuss 461 Effizienzhaus-FörderungAltbau, NeubauSanierungszuschuss bis zu 75.000 €
Bauzuschuss bis zu 37.500 €
KfW-Zuschuss 455-E: EinbruchschutzAltbau10 - 20 % der förderfähigen Kosten
bis zu 1.600 € Zuschuss
KfW-Zuschuss 455-B: BarrierereduzierungAltbau10 % der förderfähigen Kosten
Zuschuss bis zu 6.250 €
KfW-Kredit 159: Altersgerecht UmbauenAltbaubis zu 50.000 € Kredit
ab 0,04 % effektivem Jahreszins

BAFA-Förderung

Das BAFA fördert mit dem Förderprogramm BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme) neue Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren im Bestandsgebäude mit 20 % der förderfähigen Kosten.

Der Fördersatz kann auf 25 % erhöht werden, wenn der Austausch der Haus-, Wohnungs- oder Nebeneingangstür in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgenommen wurde. Der individuelle Sanierungsfahrplan verschafft finanzielle Vorteile, wenn ein Gebäude nicht in einem Rutsch komplettsaniert wird, sondern über mehrere Jahre Schritt für Schritt saniert werden soll, weil dann jede einzelne Maßnahme in diesem Plan gefördert wird.

Für dieses Förderprogramm gibt es mehrere Bedingungen:

  • U-Wert: Der Wärmedurchgangskoeffizient der neuen Tür muss 1,3 W/m²K betragen oder besser.
  • Investitionsvolumen: Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Förderung liegt bei 2000 €! Die Förderungshöchstgrenze beträgt 60.000 €
  • Energie-Effizienz-Expert*in: Die Baumaßnahme muss durch eine*n Energieexpert*in begleitet werden. Die Kosten für diese Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig.
  • Richtiger Zeitpunkt: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Grundstücks muss mindestens 5 Jahre her sein.
  • Antrag rechtzeitig stellen: Der Antrag für die Förderung muss VOR Sanierungsbeginn gestellt werden. Im Nachhinein ist die BAFA-Förderung nicht mehr möglich. Wenn die Maßnahme schon abgeschlossen ist, kommt aber noch die Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung infrage, denn mit dieser Förderung des Finanzamtes können Sie 20 % der Kosten im Nachhinein von der Steuer absetzen.

Eine Neuerung seit 01.01.2021 ist, dass die Basisförderung von 20 % um weitere 5 % erhöht werden kann, wenn der Fensteraustausch in einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) berücksichtigt wurde. Ein solcher individueller Sanierungsfahrplan bietet viele Vorteile, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil Schritt für Schritt saniert werden soll, weil dann jede einzelne Maßnahme in diesem Plan gefördert wird.

KfW-Förderprogramme

Für alle Anträge für Fördermittel von der KfW ist die fachkundige Baubegleitung eine unumgängliche Bedingung. Dazu sind alle Energie-Effizienz-Expert*innen zugelassen, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt sind.

Kredit für ein Effizienzhaus: KfW-Kredit 261

Ihr Haus erreicht durch die Sanierung der Haus-, Wohnungs- oder Nebeneingangstür einen Effizienzhaus-Standard oder wechselt in eine bessere Effizienzhaus-Stufe? Dann können Sie mit diesem Förderkredit bis zu 150.000 € erhalten. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist von der Stufe des Effizienzhauses abhängig. Er beträgt zwischen 25 % (Effizienzhaus Denkmal) und 50 % (Effizienzhaus 40), also maximal 75.000 €!

Dieses Förderprogramm kommt sowohl für den Neubau eines Effizienzhauses als auch für die Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus in Betracht.

Kredit für Einzelmaßnahmen: KfW-Kredit 262

Bei einer bestehenden Immobilie werden neue Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren als Einzelmaßnahme von der KfW gefördert. Die Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Grundstücks mindestens 5 Jahre alt ist.

Das Darlehen bei diesem Förderungsprogramm beträgt maximal 60.000 € und beinhaltet einen Tilgungszuschuss von 20 %, also maximal 12.000 €.

Zuschuss für ein Effizienzhaus: KfW-Zuschuss 461

Wenn das Eigenkapital ausreicht und Sie keinen Kredit beantragen müssen, können Sie für den Einbau / die Sanierung von Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren mit dem Zuschuss 461 einmalig bis zu 75.000 € von der KfW bekommen. Für diesen Zuschuss ist es aber zwingend erforderlich, dass das Gebäude durch die Sanierung zum Effizienzgebäude wird. Ist das nicht der Fall, können Sie für die Einzelmaßnahme nur den Kredit 262 oder die BEG EM bei der BAFA beantragen!

Zuschuss für Einbruchschutz: KfW-Zuschuss 455-E

Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren werden auch gefördert, wenn sie den Einbruchschutz erhöhen sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 1.600 € und das Investitionsvolumen muss zwischen 1000 € und 15.000 € liegen.

Damit Sie diese Förderung beantragen können, muss die neue Tür der Widerstandsklasse RC 2 oder besser entsprechen. Türen dieser Widerstandsklasse halten einem Einbruchversuch mit einfachen Werkzeugen für drei Minuten stand. Je höher die Widerstandsklasse, desto länger hält die Tür einem Einbrecher stand und desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Einbrecher entdeckt wird oder den Versuch abbricht.

Förderfähige InvestitionskostenHöhe Ihres Zuschusses
weniger als 500 €kein Zuschuss
500 € bis 1.000 €20 %
über 1.000 € bis 15.000 €10 %
darüber hinausgehende förderfähige Investitionskostenkein Zuschuss

Zuschuss für Barrierefreiheit: KfW-Zuschuss 455-B

Zu diesem Programm gehört sowohl die Komplettsanierung zum altersgerechten Haus als auch einzelne Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der Zuschuss beträgt 10 % und liegt bei maximal 6.350 €.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört unter anderem der Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich, dazu gehört beispielsweise eine schwellenlose Haus- bzw. Wohnungstür.

Kredit Altersgerecht Umbauen: KfW-Kredit 159

Mit diesem Kredit werden sowohl Maßnahmen zur Barrierefreiheit als auch zum Einbruchschutz gefördert. Sie erhalten einen Kredit bis zu 50.000 €.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert und der Einbruchschutz des Wohngebäudes erhöht werden:

  • Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren (z.B. Kastenriegelschlösser, Türzusatzschlösser, usw.)
  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
  • Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
  • Schwellenabbau

Fördermittel und Zuschüsse

Übersicht der KfW Förderprogramme

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