Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Nutzung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden fest. Seit 1. November 2020 ist die GEG in Kraft getreten und setzte Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Wärmegesetz (EEWärmeG) außer Kraft.

Die GEG hat EnEG, EnEV und EEWärmeG zu einem modernen Gesetz verschmolzen. Für den Energiebedarf von Neubauten, Bestandsgebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zum Heizen und Kühlen von Gebäuden wird ein einheitliches und abgestimmtes Regelwerk formuliert.

Gebäudeenergiegesetz

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Die GEG überwacht die energetischen Anforderungen von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Insbesondere werden auch die Anforderungen an öffentliche Gebäude geregelt, da diese als Vorbild dienen sollen. Darüber hinaus setzt GEG die europäischen Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und erklärt die Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude. Der aktuelle Energiebedarf für Neubauten und Sanierungen wurde nicht verschärft. Die Grundsätze des Gesetzes folgen der technologischen und wirtschaftlichen Offenheit. Dies ermöglicht privaten und öffentlichen Bauherren, den Bau energetisch zu gestalten und mit wirtschaftlichen sowie marktfähigen Technologien zu errichten.

Was bedeutet energieeffizientes Bauen?

Jeder Neubau, der heute gebaut wird, muss ein Niedrigenergie- beziehungsweise ein Energiesparhaus sein. Die gesetzliche Mindestanforderung wird im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Aber was genau ist Niedrigenergiebau und welche Eigenschaften hat es?

Gebäudeenergiegesetz

1. Optimaler Wärmeschutz2. Luftdichte Gebäudehülle3. Erneuerbare Energien4. Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Es bedeutet, dass Außenwände, Dach, Keller und Geschossdecke gedämmt sind und die Fenster auch einen guten Wärmeschutz aufweisen.Sie verhindert, dass Wärme aus dem Haus tritt und die Dämmung ihre Aufgaben erfüllt.Energie aus umweltfreundlichen erneuerbaren Quellen sind unverzichtbarer Bestandteil beim Neubau. Thermische Solarenergie, Nutzung der Umweltwärme mit Wärmepumpe oder das Heizen mit Holz – ein Teil der Energie muss aus erneuerbaren Energien sein.Viele Vorbehalte gibt es gegenüber Lüftungsanlagen, doch in einem energieeffizienten Haus sorgen sie für Energieeinsparungen und das richtige Maß an Frischluft.

Energetische Sanierung

Die Energiewende macht das Gebäude effizient: Durch gezielte bauliche Maßnahmen wird der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auf ein Minimum reduziert. Das senkt die Energiekosten deutlich – für Vermieter und Mieter. Angesichts weiter steigender Energiepreise ist dies ein wichtiges Argument für die Energiewende. Gleichzeitig hat der Eigentümer einen wertvollen Beitrag für die Umwelt geleistet. Die Renovierung reduziert den CO2- Ausstoß und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien.

Was gehört zu einer energetischen Sanierung?

  • Wärmedämmung
  • Austausch alter Fenster und Außentüren
  • Modernisierung der Heizung
  • Integration von Lüftungsanlagen und Wärmerückgewinnung

Mehr Informationen zur Steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung

Veränderungen durch das GEG

Niedrigstenergiegebäude:

  • Die Definition nach der europäischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist im GEG mit spezifischen Werten versehen.
  • Der Energiebedarf von Gebäuden mit Niedrigstenergie entspricht denen von Neubauten(KfW-Effizienzhaus 55).

Primärenergetische Anforderungen:

  • Der Primärenergiebedarf von Neubauten muss um 25 % gesenkt werden, was durch eine bessere Wärmedämmung der Gebäudehülle erreicht wird.
  • Was ist der Primärenergiebedarf? Der Primärenergiebedarf beschreibt die Energie, die ein Haushalt, eine Region oder ein Land tatsächlich verbraucht. Damit lassen sich nicht nur Trends bei der Energieeffizienz erkennen, sondern der Wert des Primärenergiebedarfs kann auch zur Überprüfung gesetzlicher Vorgaben, beispielsweise im Rahmen von Energieeinsparverordnungen, herangezogen werden.

Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien:

  • Gebäudenah erzeugter Strom aus Photovoltaik, der vorrangig selbst genutzt wird, kann bis zu 30 Prozent ohne Speicher und bis zu 45 Prozent mit Speicher als Primärenergiebedarf gerechnet werden.
  • Sollte die Deckung von 15 % des Photovoltaikstroms als Wärme – bzw. Kältebedarf in Nichtwohngebäuden betragen, kann es als erneuerbare Energie angerechnet werden.

Konventionelle Anlagentechnik:

  • Nachrüstpflicht bei Heizkesseln, diese vor 1991 eingebaut wurden oder nach Ablauf von 30 Jahren, dürfen nicht mehr betrieben werden.
  • Ölheizungen sind – einschließlich einiger Ausnahmen - ab 2026 grundsätzlich verboten.

Emission von Treibhausgasen:

  • Im Gebäudeenergiegesetz ist ein einheitliches Berechnungsverfahren festgelegt.

Beispiele des Energieausweises:

  • Vorlage des Energieausweises bei Besichtigung einer Immobilie.
  • Energieeffizienzklassen müssen in Energieausweis und in Immobilienanzeige aufgeführt werden.
  • Angaben zur Treibhausgasemission.
  • Verpflichtende Beratung eines Energieberaters beim Immobilienkauf.
  • Vor-Ort-Begehungen und Bildmaterial.

Innovationsklausel:

  • Werden bestimmte Energieanforderungen erfüllt, können anstelle des jährlichen Energiebedarfs die Treibhausgasemissionen begrenzt werden.

Einführung von Bußgeldern:

  • Begehen Sie einen Verstoß gegen die GEG, drohen Ihnen Bußgelder bis zu 50.000 €.

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