Gewährleistung

Für alle Produkte gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Kaufdatum.

Diese Garantie erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

Sollten Sie innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist einen Anspruch geltend machen müssen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein defektes Produkt reparieren zu lassen, anstatt es auszutauschen, verlängert sich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist, soweit sie für den Verkäufer gilt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und kann einmalig von zwei auf drei Jahre verlängert werden.

Allgemeine Informationen zu gesetzlichen Gewährleistungen für Waren finden Sie unter europa.eu/youreurope/garantien

EU GWL Notice Gesetzliche Gewaehrleistung
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