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Energieeinsparverordnung (EnEV 2016)

Die Energieeinsparverordnung ist Teil des deutschen Baurechts. Seit dem 01.01.2016 gelten verschärfte Anforderungen an Neubauten und deren energetischen Standard, was bedeutet, dass bei einem Neubau mehr Maßnahmen nötig sind, um den gleichen Energiestandard wie bisher zu erreichen.

Was ist die EnEV 2016?

Die erste Energieeinsparverordnung trat 2002 in Kraft. Darin wurden beispielsweise die Anforderungen an den Wärmeschutz und an die Heizanlagentechnik eines Hauses festgelegt. Die EnEV spielt eine große Rolle in der Energie- und Klimapolitik und soll dazu beitragen, klimaneutral zu bauen und zu wohnen, damit bis 2050 ein fast klimaneutraler Gebäudebestand erzielt wird.

Seit der ersten Fassung wurde die Energieeinsparverordnung mehrfach erneuert und erweitert. Sie enthält mittlerweile nicht nur die energetischen Mindestanforderungen für einen Neubau, für Modernisierungen und Umbau oder Ausbau von Bestandsgebäuden, sondern auch Bestimmungen zum Energieausweis und Anforderungen an Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik und an die Warmwasserbereitung.

Aktuell ist die Energieensparverordnung von 2014 gültig. Am 01.01.2016 traten allerdings erhebliche Änderungen in Kraft, die in die EnEV 2014 aufgenommen wurden. Wegen dieser umfassenden erhöhten Anforderungen wird sie seitdem umgangssprachlich auch als "EnEV 2016" bezeichnet.

Das neue Gebäudeenergiegesetz löst die EnEV ab

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst drei ältere Richtlinien zur Energieeffizienz in Gebäuden ab und fast sie zu einem Gesamtwerk zusammen. Das GEG ist unter anderem Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es ist zum 1. November 2020 in Kraft getreten und seitdem gültig.

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

Die wichtigsten Anforderungen und Änderungen

1. Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen

Der Primärenergiebedarf bei Neubauten muss um 25% gesenkt werden, das wird durch eine verbesserte Wärmedämmung der Gebäudehülle erreicht. Was ist der Primärenergiebedarf? Dieser gibt an, welche Energiemenge benötigt wird, um den Endenergiebedarf zu decken. Der Endenergiebedarf wiederum ist die Summe der Energiemenge, die für eine bestimmte Raumtemperatur und die Warmwasserbereitung über ein Jahr benötigt wird.

2. Austauschpflicht für alte Heizkessel

Alte Heizkessel, die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden, müssen laut der EnEV nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Dies gilt für alle Anlagen, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden. Es gibt allerdings Ausnahmen: beispielsweise, wenn es sich um einen Brennwertkessel oder einen Niedertemperaturkessel handelt. Wenn die Hausbesitzer*innen ihr Haus bereits seit 2002 bewohnen, tritt die Austauschpflicht erst bei Schenkungen, Erbe oder Verkauf in Kraft. Die neuen Eigentümer*innen haben dann 2 Jahre Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.

3. Änderungen beim Energieausweis

Eigentümer*innen sind seit den neuen Anforderungen von 2016 gesetzlich verpflichtet, potenziellen Käufer*innen und Mieter*innen den Energieausweis bereits bei der Besichtigung des Gebäudes vorzulegen. Außerdem wurden zusätzlich zu den bisherigen Kennwerten im Energieausweis Energieeffizienzklassen eingeführt, die auch Menschen ohne fachlichen Hintergrund helfen sollen, das Gebäude bezüglich der energetischen Effizienz einschätzen zu können. Diese Werte müssen seit 2016 schon in der Immobilienanzeige aufgeführt sein.

4. Einführung von Bußgeldern

Bei einem Verstoß gegen die verschärften Anforderungen der EnEV drohen Bußgelder bis zu 50.000€!

Weitere Informationen zu Energieeinsparung

Weitere Informationen zur Steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung

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