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Die Fluchttür: Lebensrettende Tür mit Panikschloss

Fluchttüren spielen eine entscheidende Rolle in der Gebäudesicherheit und sind in Notfallsituationen von großer Bedeutung. Sie dienen als sichere und schnelle Fluchtwege, um Menschenleben im Falle eines Brandes, Unfalls oder anderer Gefahren zu schützen. Daher sind Fluchttüren nicht nur sinnvoll, sondern oft sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wir verraten Ihnen alles Wissenswerte über Fluchttüren, ihre rechtlichen Anforderungen, die Bedeutung des Panikschlosses und dem damit verbundenen Unterschied zur Notausgangstür.

Was sind Fluchttüren?

In einem Notfall helfen Fluchttüren dabei, Menschen sicher aus dem Gefahrenbereich herauszuleiten. Sie zeichnen sich durch spezielle Verschlüsse aus, sind eindeutig markiert und werden gezielt innerhalb von Rettungs- und Fluchtwegen installiert. Typisch ist, dass die Fluchttür nach außen (in Fluchtrichtung) aufschlägt. Die Tür muss jederzeit leicht und ohne Hilfsmittel geöffnet werden können, solange sich Personen im Gebäude aufhalten. Da der Fluchtweg im Fall der Fälle schon im Gebäude startet, können Fluchttüren als Innen- und Außentür konzipiert werden. Zudem lassen sie sich mit elektrischen Steuersystemen verbinden.

Schon bei der Bauplanung müssen Fluchttüren gut durchdacht und an die geplante Gebäudenutzung angepasst werden. Die Fluchtwegsicherung lässt sich bei älteren Gebäuden auch nachrüsten. Neben der Lage der Türen spielt vor allem die Türbreite eine entscheidende Rolle. Dabei ist es möglich, die Türen zugleich einbruchs- und brandsicher zu gestalten. Beim Bau ist auf die aktuell geltenden europäischen Normen für Paniktür- und Notausgangsverschlüsse zu achten – zusätzlich zu den regulären Baubestimmungen des Landes.

Fluchttür: Vorschriften und Anforderungen

Die Bedeutung von Fluchttüren ist groß. Daher gibt es verschiedene Vorschriften des Gesetzgebers, die zwingend einzuhalten sind. Folgende Normen sind zusätzlich zu den allgemeinen Bauvorschriften relevant:

  • DIN EN 1125 für Türen mit Antipanikverschluss
  • DIN EN 179 für Notausgänge mit Notausgangverschluss

Welche der beiden Fluchttür-Vorschriften bei Bauvorhaben umzusetzen sind, ist eine Frage der Gebäudenutzung. Die DIN EN 1125 kommt bei öffentlichen Gebäuden mit zahlreichen Besuchern zum Einsatz, sofern es unmöglich ist, diese zuvor in die Nutzung einzuweisen. Fluchttüren dieser Art müssen besonders einfach zu öffnen sein. Dazu kommt eine einfache Druckstange zum Einsatz, die quer über die gesamte Türbreite verläuft und zum Öffnen nur gedrückt werden muss. Ist eine vorherige Nutzereinweisung möglich, wie es häufig in Unternehmen der Fall ist, kommt die DIN EN 179 zum Tragen.

Einige veraltete, aber leider teilweise noch verwendete, Fluchttür-Lösungen sind unzulässig. Hierzu zählt zum Beispiel der Notschlüsselkasten, der in Türnähe einen Notschlüssel hinter Glas enthält. Das Glas muss eingeschlagen werden, dann lässt sich der Schlüssel entnehmen und zum Aufschließen der Fluchttür verwenden. Gerichte haben längst bestätigt, dass diese Methode beim Öffnen der Tür zu höchst problematischen zeitlichen Verzögerungen führt, die inakzeptabel sind. Außerdem können die Schlüssel gestohlen werden oder verloren gehen. Die Tür wäre in diesen Fällen unmöglich zu öffnen. Eine Fluchttür muss ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.

Fluchttüren und Brandschutzpläne

Eine Fluchttür lässt sich problemlos in das Brandschutzkonzept integrieren. So ist es möglich, sie nach DIN 4102 mit einem Feuerschutzabschluss zu versehen. Die Tür ist dann selbstschließend und verhindert zuverlässig, dass das Feuer auf die anschließenden Räume übergreift. Zudem kann kein Rauch durch die geschlossene Tür austreten. Ein Stromanschluss ist für diese Funktion nicht nötig.

Fluchttür: Maße und Richtlinien

Eigenschaften wie die Fluchttür-Breite werden anhand der zu versorgenden Räume bemessen. Relevant ist die Raumgröße sowie die maximale Anzahl von Menschen, die sich darin aufhalten können. Grundsätzlich gelten folgende Mindestbreiten bei Fluchtwegen:

  • bis 5 Personen: 0,875 Meter
  • bis 20 Personen: 1,00 Meter
  • bis 200 Personen: 1,20 Meter
  • bis 300 Personen: 1,80 Meter
  • bis 400 Personen: 2,40 Meter

Anhand dieser Zahlen kann die Fluchttür-Breite berechnet werden. Die in den Fluchtweg ragenden Türbestandteile dürfen die Fluchtwegbreite maximal um bis zu 15 Zentimeter verringern. Die Mindesthöhe einer Fluchttür muss mindestens 1,95 Meter betragen.

Barrierefreiheit und Zugänglichkeit

Fluchttüren müssen nicht grundsätzlich barrierefrei sein. In bestimmten Fällen kann es aber eine derartige Verpflichtung geben, etwa im Arbeitsbereich. Sind in einem Unternehmen Menschen mit Behinderungen angestellt, muss der Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung für barrierefreie Fluchtwege sorgen.

Der freie Zugang zur Fluchttür muss jederzeit gewährleistet sein. Wichtig ist zum Beispiel, dass die Tür von beiden Seiten nicht zugestellt wird. Insbesondere bei Außentüren ist außerdem darauf zu achten, dass keine Fahrzeuge oder Schneehaufen die Tür blockieren können, damit sie im Notfall jederzeit zu öffnen ist. Karussell- und Schiebetüren sind weder als Fluchttür noch als Notausgang zulässig.

Das Panikschloss für die Fluchttür

Das Panikschloss für die Fluchttür ist auch als Antipanikschloss bekannt. Es kommt dort zum Einsatz, wo bei Gefahr eine Panik ausbrechen könnte. Wenn sich in einem Raum besonders viele Menschen aufhalten können, muss eine Fluchttür mit Panikschloss vorhanden sein.

Der Panikschloss-Mechanismus gewährleistet, dass die Tür in Notsituationen mühelos geöffnet werden kann. Hierfür wird in der Regel eine horizontale Druckstange über die gesamte Breite der Tür installiert, die von innen mit nur geringem Druck betätigt werden kann.

Es gibt vier verschiedene Arten von Panikschlössern:

  • Panikfunktion B (Umschaltfunktion): beinhaltet beidseitig angebrachte Türdrücker, die in zwei Modi einstellbar sind
  • Panikfunktion C (Schließzwangsfunktion): innen jederzeit zu öffnender Türdrücker, außen abschließbares Türschloss
  • Panikfunktion D (Durchgangsfunktion): beidseitige Türdrücker, lässt sich von beiden Seiten oder nur von innen öffnen
  • Panikfunktion E ((Trafo-)Wechselfunktion): innen angebrachter Türdrücker, außen Türknauf mit Schloss

Wann dürfen Fluchttüren nach innen öffnen?

Eine Flucht- oder Notausgangstür sollte grundsätzlich nach außen (in Fluchtrichtung) öffnen, um Sicherheitsaspekte und Fluchtwegeffizienz zu garantieren. Der Grund dafür ist, dass eine nach außen öffnende Tür im Notfall den Fluchtweg nicht blockiert und die Menschen leichter und schneller ins Freie gelangen können. Der Menschenstrom kann ungehindert fließen. Nach innen zu öffnende Fluchttüren können hingegen ein gefährliches Hindernis darstellen.

In Sonderfällen ist es jedoch erlaubt, dass sich die Fluchttür auch nach innen öffnet. Die Entscheidung, ob eine Fluchttür nach innen öffnen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Gebäudeart, dem Zweck des Fluchtwegs und den örtlichen Gegebenheiten. Die Öffnung nach außen muss jedoch ebenfalls möglich sein, um keine Fluchtfalle zu schaffen.

Unterschied: Fluchttür und Notausgangstür

Grundsätzlich besteht in ihrem Nutzen und ihrer Notwendigkeit erstmal kein Unterschied zwischen Flucht- und Notausgangstüren. Beide Türarten eignen sich für den Einsatz in Fluchtwegen und führen ins Freie beziehungsweise zu sicheren Sammelstellen. Entscheidend bei der Abgrenzung ist der Türverschluss.

Fluchttüren besitzen einen Panikverschluss (Panikriegel, Panikschloss) und werden deshalb auch Paniktüren genannt. Notausgänge haben hingegen einen Notausgangsverschluss.

Der Notausgangsverschluss ist ein einfaches und leicht zu bedienendes Türschloss. Es lässt sich mit einem einzigen Handgriff und ohne den Einsatz eines Schlüssels oder anderer Hilfsmittel öffnen. Notausgangstüren mit einem Notausgangsverschluss kommen vor allem in Gebäuden oder Räumen zum Einsatz, in denen sich in der Regel nur wenige Personen aufhalten, und in denen keine Panikgefahr besteht.

Das Panikschloss, auch als Panikverschluss oder Panikriegel bekannt, wird bei Fluchttüren eingesetzt, in denen sich viele Personen aufhalten können, wie zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Veranstaltungsstätten oder großen Versammlungsräumen. Der Panikschloss-Mechanismus ermöglicht es, die Tür in Paniksituationen mit einer einfachen Bewegung zu öffnen, selbst wenn eine hohe Anzahl von Personen gleichzeitig flüchtet. Hierfür wird meist eine horizontale Druckstange über die gesamte Breite der Tür angebracht, die von innen mit geringem Druck geöffnet werden kann. Das Panikschloss gewährleistet, dass die Tür schnell und problemlos geöffnet werden kann, ohne dass es zu einem Stau oder einer Blockade kommt.

Optimale Sicherheit bieten kombinierte Lösungen.

Fluchttüren in verschiedenen Gebäudetypen

Nicht in jedem Gebäude braucht es eine Fluchttür. In Wohngebäuden und Mehrfamilienhäusern kann darauf verzichtet werden, da einfache Notausgänge ausreichen. In öffentlichen Gebäuden und Gewerbeeinrichtungen kommt es bei der Entscheidung auf diverse Faktoren wie die Raumgrößen und die Personenanzahl an, die maximal hineinpassen. Gegebenenfalls muss hier eine Fluchttür mit Panikschloss eingebaut werden. In Sonderbauten und Industrieanlagen können spezifische Anforderungen gelten.

Fluchttür: Materialien und Bauformen

Bei einer Fluchttür sollten Sie auf robuste Materialien achten. Sie muss enormen Belastungen standhalten und einbruchsicher sein. Besondere Anforderungen herrschen bei Brand- und Feuerschutztüren. Diese bestehen aus verzinktem Stahl oder Edelstahl und sind mit Rauchschutzdichtungen ausgestattet.

Einflügelige Fluchttüren sind die einfachste Form und eignen sich gut für schmale Fluchtwege oder kleinere Räume. Doppelflügelige Fluchttüren ermöglichen einen breiteren Durchgang und sind besonders in Gebäuden mit hohem Personenaufkommen geeignet.

Soll die Tür auch optisch zum Gebäude passen, haben Sie die Möglichkeit kreativer Gestaltungsmöglichkeiten – natürlich immer unter Vorbehalt der vorgeschriebenen Mindestanforderungen.

Wartung und Prüfung

Um die einwandfreie Funktion einer Fluchttür sicherzustellen, muss sie regelmäßig überprüft werden. Dabei ist unter anderem darauf zu achten, dass sich die Tür ordnungsgemäß von innen öffnen lässt und der gesamte Fluchtweg unversperrt sowie frei zugänglich ist.

Auf Instandhaltungsarbeiten sollte keinesfalls verzichtet werden, denn der Gebäudeinhaber trägt die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen. Schon beim Einbau erhalten Sie ein Wartungsbuch, in dem die Dokumentation erfolgt. Art und Frequenz der Wartungen sind in der DIN EN 1125 und in der DIN EN 179 zu finden. Elektrisch verriegelbare Türen verlangen zum Beispiel eine jährliche Wartung.

Fazit: Sicherheit durch Fluchttüren

Fluchttüren sind im Sicherheitskonzept vieler Gebäude unverzichtbar. Sie müssen sich nach außen und ohne Hilfsmittel öffnen lassen. Gesetzliche Vorschriften geben neben der Art der Fluchttür auch die Maße vor. Wichtig ist, zwischen Fluchttüren mit Panikschloss und Notausgängen für kleine Menschenmengen zu unterscheiden. Wird eine Fluchttür in ein Gebäude integriert, muss ihre Funktionstüchtigkeit jederzeit nachweisbar sein. Regelmäßige Kontrollen sind unerlässlich.

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